Schulrecht
Das Schulrecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen
- Schule und Schülern bzw. Eltern, 
- Schule und Lehrern, 
- Schulträger und Schule und 
- Schulträger und Schülern bzw. Eltern. 
Schulrecht
Das Schulrecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen
- Schule und Schülern bzw. Eltern, 
- Schule und Lehrern, 
- Schulträger und Schule und 
- Schulträger und Schülern bzw. Eltern. 
Schulrecht
Das Schulrecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen
- Schule und Schülern bzw. Eltern, 
- Schule und Lehrern, 
- Schulträger und Schule und 
- Schulträger und Schülern bzw. Eltern. 
Schulrechtliche Themen
Schulrechtliche Themen
Schulrechtliche Themen
Nicht an Schule angenommen
Wir zeigen die Möglichkeiten, die es gibt, wenn man nicht den gewünschten Schulplatz erhalten hat.
Nicht an Schule angenommen
Wir zeigen die Möglichkeiten, die es gibt, wenn man nicht den gewünschten Schulplatz erhalten hat.
Ordnungsmaßnahmen in der Schule
Schulische Ordnungsmaßnahmen, ihre Konsequenzen und rechtliche Gegenmittel
Ordnungsmaßnahmen in der Schule
Schulische Ordnungsmaßnahmen, ihre Konsequenzen und rechtliche Gegenmittel
Rechtliche Einordnung
Rechtliche Einordnung
Rechtliche Einordnung
Schulrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts und somit Teil des öffentlichen Rechts. Schulrecht ist Ländersache, somit ist die konkrete Rechtslage in allen Bundesländern unterschiedlich. Dies betrifft die konkrete Ausgestaltung der Schulformen, die einzelnen Schullaufbahnen, Ordnungsmaßnahmen usw.
Es gibt in jedem Bundesland ein Schulgesetz und zahlreiche Verordnungen, die in weiten Teilen das Schulgesetz konkretisieren, z.B. die APO-GOSt in Nordrhein-Westfalen („Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe“).
Erhebliche Gemeinsamkeiten bestehen insoweit, als die Leistungsbewertung an Schulen in allen Bundesländern an den Grundsätzen der Chancengleichheit ausgerichtet sein muss, die vom Bundesverfassungsgericht entwickelt wurden. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – beispielsweise bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen – gilt in ganz Deutschland gleichermaßen.
Schulrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts und somit Teil des öffentlichen Rechts. Schulrecht ist Ländersache, somit ist die konkrete Rechtslage in allen Bundesländern unterschiedlich. Dies betrifft die konkrete Ausgestaltung der Schulformen, die einzelnen Schullaufbahnen, Ordnungsmaßnahmen usw.
Es gibt in jedem Bundesland ein Schulgesetz und zahlreiche Verordnungen, die in weiten Teilen das Schulgesetz konkretisieren, z.B. die APO-GOSt in Nordrhein-Westfalen („Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe“).
Erhebliche Gemeinsamkeiten bestehen insoweit, als die Leistungsbewertung an Schulen in allen Bundesländern an den Grundsätzen der Chancengleichheit ausgerichtet sein muss, die vom Bundesverfassungsgericht entwickelt wurden. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – beispielsweise bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen – gilt in ganz Deutschland gleichermaßen.
Schulrecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts und somit Teil des öffentlichen Rechts. Schulrecht ist Ländersache, somit ist die konkrete Rechtslage in allen Bundesländern unterschiedlich. Dies betrifft die konkrete Ausgestaltung der Schulformen, die einzelnen Schullaufbahnen, Ordnungsmaßnahmen usw.
Es gibt in jedem Bundesland ein Schulgesetz und zahlreiche Verordnungen, die in weiten Teilen das Schulgesetz konkretisieren, z.B. die APO-GOSt in Nordrhein-Westfalen („Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe“).
Erhebliche Gemeinsamkeiten bestehen insoweit, als die Leistungsbewertung an Schulen in allen Bundesländern an den Grundsätzen der Chancengleichheit ausgerichtet sein muss, die vom Bundesverfassungsgericht entwickelt wurden. Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – beispielsweise bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen – gilt in ganz Deutschland gleichermaßen.



Typische Konfliktfelder
Wann brauche ich einen Anwalt für Schulrecht?
Typische Konfliktfelder
Es gibt gewisse schulrechtliche Konstellationen, in denen immer wieder rechtliche Probleme oder Konflikte entstehen können. Besonders relevant sind folgende Fälle:
- Nichtzulassung zur gewünschten Schule; 
- Inklusion, Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf; 
- Ruhen der Schulpflicht; 
- Ordnungsmaßnahmen, insbesondere - Ausschluss von schulischen Veranstaltungen; 
- Versetzung in Parallelklasse; 
- Verweis von der Schule oder dessen Androhung; 
 
- Zeugnisse, insbesondere Abgangszeugnisse; 
- Abitur/Abschlussprüfung (Zulassung hierzu oder die Bewertung). 
Es gibt gewisse schulrechtliche Konstellationen, in denen immer wieder rechtliche Probleme oder Konflikte entstehen können. Besonders relevant sind folgende Fälle:
- Nichtzulassung zur gewünschten Schule; 
- Inklusion, Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf; 
- Ruhen der Schulpflicht; 
- Ordnungsmaßnahmen, insbesondere - Ausschluss von schulischen Veranstaltungen; 
- Versetzung in Parallelklasse; 
- Verweis von der Schule oder dessen Androhung; 
 
- Zeugnisse, insbesondere Abgangszeugnisse; 
- Abitur/Abschlussprüfung (Zulassung hierzu oder die Bewertung). 
Es gibt gewisse schulrechtliche Konstellationen, in denen immer wieder rechtliche Probleme oder Konflikte entstehen können. Besonders relevant sind folgende Fälle:
- Nichtzulassung zur gewünschten Schule; 
- Inklusion, Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf; 
- Ruhen der Schulpflicht; 
- Ordnungsmaßnahmen, insbesondere - Ausschluss von schulischen Veranstaltungen; 
- Versetzung in Parallelklasse; 
- Verweis von der Schule oder dessen Androhung; 
 
- Zeugnisse, insbesondere Abgangszeugnisse; 
- Abitur/Abschlussprüfung (Zulassung hierzu oder die Bewertung).