Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prüfungen in Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen und Hochschulen, und für staatliche Prüfungen. Diese sorgen dafür, dass das Recht auf eine ordnungsgemäße Prüfung und eine faire Bewertung gewährleistet wird.

Die maßgeblichen Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien müssen normativ verankert sein, also durch Gesetz, Verordnung oder Satzung geregelt werden. Gleiches gilt für die wesentlichen Aspekte des Prüfungsverfahrens. Rechtliche Fehler im Prüfungsverfahren führen in der Regel zur Rechtswidrigkeit der Prüfung.

Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prüfungen in Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen und Hochschulen, und für staatliche Prüfungen. Diese sorgen dafür, dass das Recht auf eine ordnungsgemäße Prüfung und eine faire Bewertung gewährleistet wird.

Die maßgeblichen Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien müssen normativ verankert sein, also durch Gesetz, Verordnung oder Satzung geregelt werden. Gleiches gilt für die wesentlichen Aspekte des Prüfungsverfahrens. Rechtliche Fehler im Prüfungsverfahren führen in der Regel zur Rechtswidrigkeit der Prüfung.

Prüfungsrecht

Das Prüfungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prüfungen in Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen und Hochschulen, und für staatliche Prüfungen. Diese sorgen dafür, dass das Recht auf eine ordnungsgemäße Prüfung und eine faire Bewertung gewährleistet wird.

Die maßgeblichen Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien müssen normativ verankert sein, also durch Gesetz, Verordnung oder Satzung geregelt werden. Gleiches gilt für die wesentlichen Aspekte des Prüfungsverfahrens. Rechtliche Fehler im Prüfungsverfahren führen in der Regel zur Rechtswidrigkeit der Prüfung.

Prüfungsrechtliche Themen

Prüfungsrechtliche Themen

Prüfungsrechtliche Themen

Prüfung nicht bestanden

Möglichkeiten, gegen eine nicht bestandene Prüfung vorzugehen

Prüfung nicht bestanden

Möglichkeiten, gegen eine nicht bestandene Prüfung vorzugehen

Prüfung nicht bestanden

Möglichkeiten, gegen eine nicht bestandene Prüfung vorzugehen

Endgültig nicht bestanden

Konsequenzen endgültigen Nichtbestehens und rechtliche Hilfe

Endgültig nicht bestanden

Konsequenzen endgültigen Nichtbestehens und rechtliche Hilfe

Endgültig nicht bestanden

Konsequenzen endgültigen Nichtbestehens und rechtliche Hilfe

Härtefallantrag

Wann ein Härtefallantrag wegen durchgefallenem Letztversuch sinnvoll ist - und wann nicht!

Härtefallantrag

Wann ein Härtefallantrag wegen durchgefallenem Letztversuch sinnvoll ist - und wann nicht!

Härtefallantrag

Wann ein Härtefallantrag wegen durchgefallenem Letztversuch sinnvoll ist - und wann nicht!

Täuschungsversuch

Rechtliche Einordnung, Konsequenzen, Risiken, Strategien

Täuschungsversuch

Rechtliche Einordnung, Konsequenzen, Risiken, Strategien

Täuschungsversuch

Rechtliche Einordnung, Konsequenzen, Risiken, Strategien

Prüfungsunfähigkeit

Rücktrittsmöglichkeiten aufgrund von Erkrankung; Anforderungen an Atteste

Prüfungsunfähigkeit

Rücktrittsmöglichkeiten aufgrund von Erkrankung; Anforderungen an Atteste

Prüfungsunfähigkeit

Rücktrittsmöglichkeiten aufgrund von Erkrankung; Anforderungen an Atteste

Nachteilsausgleich

Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines Nachteilsausgleichs im Prüfungsrecht

Nachteilsausgleich

Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines Nachteilsausgleichs im Prüfungsrecht

Nachteilsausgleich

Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines Nachteilsausgleichs im Prüfungsrecht

Bewertung und Prüfungsverfahren

Bewertung und Prüfungsverfahren

Bewertung und Prüfungsverfahren

Die Regelungen des Prüfungsrechts lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen aufteilen: Regelungen zur Bewertung einer Prüfung und Regelungen zum Prüfungsverfahren.

 

Im Rahmen der Regelungen zur Bewertung der Prüfung spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle:

  • Beurteilungsspielraum der Prüfer;

  • Antwortspielraum des Prüflings;

  • Anspruch auf Überdenken der Bewertung;

  • Unmittelbarkeit der Bewertung und

  • Bewertungsgleichheit.

 

Der wesentlich größere Teil des Prüfungsrechts ist das Prüfungsverfahrensrecht, hierzu gehören

  • Form und Dauer der Prüfung;

  • Eignung und Bestimmung der Prüfer

  • Nachteilsausgleich;

  • Prüfungsrücktritt;

  • Störungen im Prüfungsablauf;

  • Prüfungsunfähigkeit;

  • Täuschungsversuche

  • und Vieles mehr.


Die Regelungen des Prüfungsrechts lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen aufteilen: Regelungen zur Bewertung einer Prüfung und Regelungen zum Prüfungsverfahren.

 

Im Rahmen der Regelungen zur Bewertung der Prüfung spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle:

  • Beurteilungsspielraum der Prüfer;

  • Antwortspielraum des Prüflings;

  • Anspruch auf Überdenken der Bewertung;

  • Unmittelbarkeit der Bewertung und

  • Bewertungsgleichheit.

 

Der wesentlich größere Teil des Prüfungsrechts ist das Prüfungsverfahrensrecht, hierzu gehören

  • Form und Dauer der Prüfung;

  • Eignung und Bestimmung der Prüfer

  • Nachteilsausgleich;

  • Prüfungsrücktritt;

  • Störungen im Prüfungsablauf;

  • Prüfungsunfähigkeit;

  • Täuschungsversuche

  • und Vieles mehr.


Die Regelungen des Prüfungsrechts lassen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen aufteilen: Regelungen zur Bewertung einer Prüfung und Regelungen zum Prüfungsverfahren.

 

Im Rahmen der Regelungen zur Bewertung der Prüfung spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle:

  • Beurteilungsspielraum der Prüfer;

  • Antwortspielraum des Prüflings;

  • Anspruch auf Überdenken der Bewertung;

  • Unmittelbarkeit der Bewertung und

  • Bewertungsgleichheit.

 

Der wesentlich größere Teil des Prüfungsrechts ist das Prüfungsverfahrensrecht, hierzu gehören

  • Form und Dauer der Prüfung;

  • Eignung und Bestimmung der Prüfer

  • Nachteilsausgleich;

  • Prüfungsrücktritt;

  • Störungen im Prüfungsablauf;

  • Prüfungsunfähigkeit;

  • Täuschungsversuche

  • und Vieles mehr.


Rechtliche Hintergründe

Rechtliche Hintergründe

Rechtliche Hintergründe

Die rechtlichen Grundlagen des Prüfungsrechts sind durchaus komplex: Viele Grundsätze wurden von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht aus dem Grundgesetz hergeleitet, z.B. der Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Wir sprechen insoweit von „Richterrecht“.

 

Darüber hinaus ist Prüfungsrecht als Teil des Bildungsrecht in weiten Teilen Sache der Bundesländer, in jedem Land gibt es unterschiedliche Schulgesetze und Hochschulgesetze, die einen großen Teil des Prüfungswesens in Deutschland abdecken.

 

Maßgeblich für die Details ist allerdings fast immer die konkrete Prüfungsordnung: Findet die Prüfung schriftlich oder mündlich statt, wer kommt als Prüfer in Betracht, wie lange dauert die Prüfung, welche Noten sind zu vergeben – all dies regelt die konkrete Prüfungsordnung.

Die rechtlichen Grundlagen des Prüfungsrechts sind durchaus komplex: Viele Grundsätze wurden von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht aus dem Grundgesetz hergeleitet, z.B. der Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Wir sprechen insoweit von „Richterrecht“.

 

Darüber hinaus ist Prüfungsrecht als Teil des Bildungsrecht in weiten Teilen Sache der Bundesländer, in jedem Land gibt es unterschiedliche Schulgesetze und Hochschulgesetze, die einen großen Teil des Prüfungswesens in Deutschland abdecken.

 

Maßgeblich für die Details ist allerdings fast immer die konkrete Prüfungsordnung: Findet die Prüfung schriftlich oder mündlich statt, wer kommt als Prüfer in Betracht, wie lange dauert die Prüfung, welche Noten sind zu vergeben – all dies regelt die konkrete Prüfungsordnung.

Die rechtlichen Grundlagen des Prüfungsrechts sind durchaus komplex: Viele Grundsätze wurden von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht aus dem Grundgesetz hergeleitet, z.B. der Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Wir sprechen insoweit von „Richterrecht“.

 

Darüber hinaus ist Prüfungsrecht als Teil des Bildungsrecht in weiten Teilen Sache der Bundesländer, in jedem Land gibt es unterschiedliche Schulgesetze und Hochschulgesetze, die einen großen Teil des Prüfungswesens in Deutschland abdecken.

 

Maßgeblich für die Details ist allerdings fast immer die konkrete Prüfungsordnung: Findet die Prüfung schriftlich oder mündlich statt, wer kommt als Prüfer in Betracht, wie lange dauert die Prüfung, welche Noten sind zu vergeben – all dies regelt die konkrete Prüfungsordnung.

Rechte und Pflichten aus dem Prüfungsverhältnis

Rechte und Pflichten aus dem Prüfungsverhältnis

Rechte und Pflichten aus dem Prüfungsverhältnis

Das Prüfungsrecht regelt nicht nur die Pflichten der Prüfungsbehörde, sondern ebenso Pflichten (genauer: Obliegenheiten) der einzelnen Prüflinge:

Das Prüfungsrechtsverhältnis enthält auch unabhängig von einer gesetzlichen Regelung beiderseitig – für den Prüfling und die Prüfungsbehörde – vielfältige Rechte und Pflichten bzw. Obliegenheiten. Es ist geprägt durch Fürsorge- und Informationspflichten der Prüfungsbehörde einerseits und Mitwirkungspflichten des Prüflings andererseits.“

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 4.12.2023 – 7 B 23.1263)

In nahezu jedem Fall kann man gegen eine Prüfungsentscheidung rechtlich vorgehen – wenngleich mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten: Aufgrund des Beurteilungsspielraums der Prüfer ist eine bessere Bewertung meistens kaum realisierbar, ein neuer Prüfungsversuch lässt sich hingegen sehr häufig im Wege der Prüfungsanfechtung erstreiten.

Das Prüfungsrecht regelt nicht nur die Pflichten der Prüfungsbehörde, sondern ebenso Pflichten (genauer: Obliegenheiten) der einzelnen Prüflinge:

Das Prüfungsrechtsverhältnis enthält auch unabhängig von einer gesetzlichen Regelung beiderseitig – für den Prüfling und die Prüfungsbehörde – vielfältige Rechte und Pflichten bzw. Obliegenheiten. Es ist geprägt durch Fürsorge- und Informationspflichten der Prüfungsbehörde einerseits und Mitwirkungspflichten des Prüflings andererseits.“

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 4.12.2023 – 7 B 23.1263)

In nahezu jedem Fall kann man gegen eine Prüfungsentscheidung rechtlich vorgehen – wenngleich mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten: Aufgrund des Beurteilungsspielraums der Prüfer ist eine bessere Bewertung meistens kaum realisierbar, ein neuer Prüfungsversuch lässt sich hingegen sehr häufig im Wege der Prüfungsanfechtung erstreiten.

Das Prüfungsrecht regelt nicht nur die Pflichten der Prüfungsbehörde, sondern ebenso Pflichten (genauer: Obliegenheiten) der einzelnen Prüflinge:

Das Prüfungsrechtsverhältnis enthält auch unabhängig von einer gesetzlichen Regelung beiderseitig – für den Prüfling und die Prüfungsbehörde – vielfältige Rechte und Pflichten bzw. Obliegenheiten. Es ist geprägt durch Fürsorge- und Informationspflichten der Prüfungsbehörde einerseits und Mitwirkungspflichten des Prüflings andererseits.“

(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 4.12.2023 – 7 B 23.1263)

In nahezu jedem Fall kann man gegen eine Prüfungsentscheidung rechtlich vorgehen – wenngleich mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten: Aufgrund des Beurteilungsspielraums der Prüfer ist eine bessere Bewertung meistens kaum realisierbar, ein neuer Prüfungsversuch lässt sich hingegen sehr häufig im Wege der Prüfungsanfechtung erstreiten.

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