Anwalt für private Hochschulen
Das Wichtigste in Kürze:
- Wir bieten als hochspezialisierte Kanzlei für Bildungsrecht umfassende rechtliche Beratung und Vertretung für Hochschulen in privater Trägerschaft. 
- Wir prüfen und überarbeiten Studien- und Prüfungsordnungen, Grundordnungen und sämtliche übrigen hochschulspezifischen Ordnungen. 
- Wir begleiten Hochschulen und deren Träger bei der Akkreditierung. 
- Wir optimieren Studienverträge und deren AGB. 
- Wir helfen bei prüfungsrechtlichen Auseinandersetzungen und schulen die Mitarbeiter in Prüfungsämtern und Prüfungsausschüssen. 
Anwalt für private Hochschulen
Das Wichtigste in Kürze:
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- Wir begleiten Hochschulen und deren Träger bei der Akkreditierung. 
- Wir optimieren Studienverträge und deren AGB. 
- Wir helfen bei prüfungsrechtlichen Auseinandersetzungen und schulen die Mitarbeiter in Prüfungsämtern und Prüfungsausschüssen. 
Anwalt für private Hochschulen
Das Wichtigste in Kürze:
- Wir bieten als hochspezialisierte Kanzlei für Bildungsrecht umfassende rechtliche Beratung und Vertretung für Hochschulen in privater Trägerschaft. 
- Wir prüfen und überarbeiten Studien- und Prüfungsordnungen, Grundordnungen und sämtliche übrigen hochschulspezifischen Ordnungen. 
- Wir begleiten Hochschulen und deren Träger bei der Akkreditierung. 
- Wir optimieren Studienverträge und deren AGB. 
- Wir helfen bei prüfungsrechtlichen Auseinandersetzungen und schulen die Mitarbeiter in Prüfungsämtern und Prüfungsausschüssen. 
Rechtliche Besonderheiten privater Hochschulen
Hochschulen in privater Trägerschaft nehmen in der deutschen Bildungslandschaft eine Sonderstellung ein. Einerseits können sie aufgrund ihrer nicht-staatlichen Trägerschaft ihr Studienprogramm und ihre Organisation deutlich flexibler gestalten. Andererseits müssen sie in Teilen staatliches Hochschulrecht beachten, ihre Studienverträge rechtssicher gestalten und darüber hinaus auch noch die Akkreditierungsagenturen zufrieden stellen.
Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich oft dabei, das ideale Zusammenspiel zwischen Hochschulorganisation, Studienvertragsgestaltung und den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen herzustellen. Hier kann die Expertise eines im privaten Hochschulrecht versierten Rechtsanwalts oft helfen, Probleme aus einer externen Perspektive zu sehen und einer pragmatischen Lösung zuzuführen.
Rechtliche Besonderheiten privater Hochschulen
Hochschulen in privater Trägerschaft nehmen in der deutschen Bildungslandschaft eine Sonderstellung ein. Einerseits können sie aufgrund ihrer nicht-staatlichen Trägerschaft ihr Studienprogramm und ihre Organisation deutlich flexibler gestalten. Andererseits müssen sie in Teilen staatliches Hochschulrecht beachten, ihre Studienverträge rechtssicher gestalten und darüber hinaus auch noch die Akkreditierungsagenturen zufrieden stellen.
Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich oft dabei, das ideale Zusammenspiel zwischen Hochschulorganisation, Studienvertragsgestaltung und den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen herzustellen. Hier kann die Expertise eines im privaten Hochschulrecht versierten Rechtsanwalts oft helfen, Probleme aus einer externen Perspektive zu sehen und einer pragmatischen Lösung zuzuführen.
Rechtliche Besonderheiten privater Hochschulen
Hochschulen in privater Trägerschaft nehmen in der deutschen Bildungslandschaft eine Sonderstellung ein. Einerseits können sie aufgrund ihrer nicht-staatlichen Trägerschaft ihr Studienprogramm und ihre Organisation deutlich flexibler gestalten. Andererseits müssen sie in Teilen staatliches Hochschulrecht beachten, ihre Studienverträge rechtssicher gestalten und darüber hinaus auch noch die Akkreditierungsagenturen zufrieden stellen.
Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich oft dabei, das ideale Zusammenspiel zwischen Hochschulorganisation, Studienvertragsgestaltung und den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen herzustellen. Hier kann die Expertise eines im privaten Hochschulrecht versierten Rechtsanwalts oft helfen, Probleme aus einer externen Perspektive zu sehen und einer pragmatischen Lösung zuzuführen.



Anwaltliche Hilfe bei der Gestaltung von Prüfungsordnungen und weiteren Ordnungen
Wir unterstützen Hochschulen, die ihre Prüfungsordnung, Grundordnung oder weitere Ordnungen überarbeiten oder neu gestalten möchten.
Hierbei bewegen sich private Hochschulen in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Die Gestaltung von Prüfungsordnungen und anderen Satzungen muss sowohl den landesgesetzlichen Vorgaben entsprechen als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen – und am Ende sollte alles auch noch gut umsetzbar und praktikabel für die hausinterne Verwaltung sein.
Hinzu kommt, dass die Regelungen in der Prüfungsordnung zu den eigenen Studienverträgen passen müssen. Hier geschehen unserer Erfahrung nach oft Fehler, die zu rechtlichen Problemen führen können. Als bestes Beispiel hierfür sei nur die fälschliche Verwendung der Begriffe „Immatrikulation“ und „Exmatrikulation“ genannt – beides gibt es an privaten Hochschulen rechtlich nicht.
Wir helfen, diese und andere Fehler zu vermeiden und haben hierbei sowohl die aktuellen relevanten Gerichtsentscheidungen im Blick als auch die Praktikabilität für die hausinterne Verwaltung.
Anwaltliche Hilfe bei der Gestaltung von Prüfungsordnungen und weiteren Ordnungen
Wir unterstützen Hochschulen, die ihre Prüfungsordnung, Grundordnung oder weitere Ordnungen überarbeiten oder neu gestalten möchten.
Hierbei bewegen sich private Hochschulen in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Die Gestaltung von Prüfungsordnungen und anderen Satzungen muss sowohl den landesgesetzlichen Vorgaben entsprechen als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen – und am Ende sollte alles auch noch gut umsetzbar und praktikabel für die hausinterne Verwaltung sein.
Hinzu kommt, dass die Regelungen in der Prüfungsordnung zu den eigenen Studienverträgen passen müssen. Hier geschehen unserer Erfahrung nach oft Fehler, die zu rechtlichen Problemen führen können. Als bestes Beispiel hierfür sei nur die fälschliche Verwendung der Begriffe „Immatrikulation“ und „Exmatrikulation“ genannt – beides gibt es an privaten Hochschulen rechtlich nicht.
Wir helfen, diese und andere Fehler zu vermeiden und haben hierbei sowohl die aktuellen relevanten Gerichtsentscheidungen im Blick als auch die Praktikabilität für die hausinterne Verwaltung.
Anwaltliche Hilfe bei der Gestaltung von Prüfungsordnungen und weiteren Ordnungen
Wir unterstützen Hochschulen, die ihre Prüfungsordnung, Grundordnung oder weitere Ordnungen überarbeiten oder neu gestalten möchten.
Hierbei bewegen sich private Hochschulen in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Die Gestaltung von Prüfungsordnungen und anderen Satzungen muss sowohl den landesgesetzlichen Vorgaben entsprechen als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen – und am Ende sollte alles auch noch gut umsetzbar und praktikabel für die hausinterne Verwaltung sein.
Hinzu kommt, dass die Regelungen in der Prüfungsordnung zu den eigenen Studienverträgen passen müssen. Hier geschehen unserer Erfahrung nach oft Fehler, die zu rechtlichen Problemen führen können. Als bestes Beispiel hierfür sei nur die fälschliche Verwendung der Begriffe „Immatrikulation“ und „Exmatrikulation“ genannt – beides gibt es an privaten Hochschulen rechtlich nicht.
Wir helfen, diese und andere Fehler zu vermeiden und haben hierbei sowohl die aktuellen relevanten Gerichtsentscheidungen im Blick als auch die Praktikabilität für die hausinterne Verwaltung.
Sie sehen bei Ihnen Beratungsbedarf?
Sie möchten Ihren aktuellen Studienvertrag aus das nächste Level heben?
Hilfe bei Akkreditierung, Franchising und neuen Standorten
Wir begleiten und beraten Hochschulen in privater Trägerschaft in allen Stadien des Akkreditierungsprozesses. Gleich, ob es um die institutionelle Akkreditierung der Hochschule, die Systemakkreditierung oder um einzelne Programmakkreditierungen geht – wir kennen die Unruhe, die anstehende Akkreditierungen im Haus verursachen können.
Wir helfen Ihnen, diese Unruhen zu umschiffen und rechtssicher durch die Akkreditierungsprozesse zu gelangen.
Ebenso sind wir an Ihrer Seite, wenn es um die Errichtung neuer Standorte oder Niederlassungen geht! Wir kennen die mitunter schwierige Kommunikation und Abstimmung mit den zuständigen Ministerien der betroffenen Bundesländer und können hier im Bedarfsfall vermitteln.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Hilfe bei Akkreditierung, Franchising und neuen Standorten
Wir begleiten und beraten Hochschulen in privater Trägerschaft in allen Stadien des Akkreditierungsprozesses. Gleich, ob es um die institutionelle Akkreditierung der Hochschule, die Systemakkreditierung oder um einzelne Programmakkreditierungen geht – wir kennen die Unruhe, die anstehende Akkreditierungen im Haus verursachen können.
Wir helfen Ihnen, diese Unruhen zu umschiffen und rechtssicher durch die Akkreditierungsprozesse zu gelangen.
Ebenso sind wir an Ihrer Seite, wenn es um die Errichtung neuer Standorte oder Niederlassungen geht! Wir kennen die mitunter schwierige Kommunikation und Abstimmung mit den zuständigen Ministerien der betroffenen Bundesländer und können hier im Bedarfsfall vermitteln.
Kontaktieren Sie uns gerne!
Hilfe bei Akkreditierung, Franchising und neuen Standorten
Wir begleiten und beraten Hochschulen in privater Trägerschaft in allen Stadien des Akkreditierungsprozesses. Gleich, ob es um die institutionelle Akkreditierung der Hochschule, die Systemakkreditierung oder um einzelne Programmakkreditierungen geht – wir kennen die Unruhe, die anstehende Akkreditierungen im Haus verursachen können.
Wir helfen Ihnen, diese Unruhen zu umschiffen und rechtssicher durch die Akkreditierungsprozesse zu gelangen.
Ebenso sind wir an Ihrer Seite, wenn es um die Errichtung neuer Standorte oder Niederlassungen geht! Wir kennen die mitunter schwierige Kommunikation und Abstimmung mit den zuständigen Ministerien der betroffenen Bundesländer und können hier im Bedarfsfall vermitteln.
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Studienvertragsgestaltung
Studienverträge mit den Studierenden der Hochschule sind das Wesensmerkmal privater Hochschulen. Die Herausforderung besteht darin, einen Studienvertrag zu gestalten, der rechtssicher ist, die Interessen des privaten Hochschulträgers ausreichend im Blick hat und gleichzeitig attraktiv für potentielle Studierende ist.
Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Studienverträge privater Hochschulen, gesehen, geprüft und überarbeitet – gerne helfen wir auch Ihnen, Ihre Verträge fit für die Zukunft zu machen.
Hierbei haben wir zusätzlich im Blick, dass der Studienvertrag und die zugehörige Prüfungsordnung „passgenau“ sind – nicht, dass sich in der Prüfungsordnung Beendigungsgründe für das Studium finden lassen, die nicht im Studienvertrag abgebildet sind!
Studienvertragsgestaltung
Studienverträge mit den Studierenden der Hochschule sind das Wesensmerkmal privater Hochschulen. Die Herausforderung besteht darin, einen Studienvertrag zu gestalten, der rechtssicher ist, die Interessen des privaten Hochschulträgers ausreichend im Blick hat und gleichzeitig attraktiv für potentielle Studierende ist.
Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Studienverträge privater Hochschulen, gesehen, geprüft und überarbeitet – gerne helfen wir auch Ihnen, Ihre Verträge fit für die Zukunft zu machen.
Hierbei haben wir zusätzlich im Blick, dass der Studienvertrag und die zugehörige Prüfungsordnung „passgenau“ sind – nicht, dass sich in der Prüfungsordnung Beendigungsgründe für das Studium finden lassen, die nicht im Studienvertrag abgebildet sind!
Studienvertragsgestaltung
Studienverträge mit den Studierenden der Hochschule sind das Wesensmerkmal privater Hochschulen. Die Herausforderung besteht darin, einen Studienvertrag zu gestalten, der rechtssicher ist, die Interessen des privaten Hochschulträgers ausreichend im Blick hat und gleichzeitig attraktiv für potentielle Studierende ist.
Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Studienverträge privater Hochschulen, gesehen, geprüft und überarbeitet – gerne helfen wir auch Ihnen, Ihre Verträge fit für die Zukunft zu machen.
Hierbei haben wir zusätzlich im Blick, dass der Studienvertrag und die zugehörige Prüfungsordnung „passgenau“ sind – nicht, dass sich in der Prüfungsordnung Beendigungsgründe für das Studium finden lassen, die nicht im Studienvertrag abgebildet sind!



Rechtliche Besonderheiten privater Hochschulen
Hochschulen in privater Trägerschaft nehmen in der deutschen Bildungslandschaft eine Sonderstellung ein. Einerseits können sie aufgrund ihrer nicht-staatlichen Trägerschaft ihr Studienprogramm und ihre Organisation deutlich flexibler gestalten. Andererseits müssen sie in Teilen staatliches Hochschulrecht beachten, ihre Studienverträge rechtssicher gestalten und darüber hinaus auch noch die Akkreditierungsagenturen zufrieden stellen.
Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich oft dabei, das ideale Zusammenspiel zwischen Hochschulorganisation, Studienvertragsgestaltung und den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen herzustellen. Hier kann die Expertise eines im privaten Hochschulrecht versierten Rechtsanwalts oft helfen, Probleme aus einer externen Perspektive zu sehen und einer pragmatischen Lösung zuzuführen.
Rechtliche Besonderheiten privater Hochschulen
Hochschulen in privater Trägerschaft nehmen in der deutschen Bildungslandschaft eine Sonderstellung ein. Einerseits können sie aufgrund ihrer nicht-staatlichen Trägerschaft ihr Studienprogramm und ihre Organisation deutlich flexibler gestalten. Andererseits müssen sie in Teilen staatliches Hochschulrecht beachten, ihre Studienverträge rechtssicher gestalten und darüber hinaus auch noch die Akkreditierungsagenturen zufrieden stellen.
Rechtliche Schwierigkeiten ergeben sich oft dabei, das ideale Zusammenspiel zwischen Hochschulorganisation, Studienvertragsgestaltung und den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen herzustellen. Hier kann die Expertise eines im privaten Hochschulrecht versierten Rechtsanwalts oft helfen, Probleme aus einer externen Perspektive zu sehen und einer pragmatischen Lösung zuzuführen.
Was macht einen guten Studienvertrag aus?
Ein guter Studienvertrag hat folgende Elemente:
- Er bildet die Interessen des Hochschulträgers hinreichend ab. 
- Das angebotene Studium samt Finanzierungsmodell ist attraktiv für potentielle Studierende und weist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. 
- Er stellt sicher, dass die Hochschulmitarbeiter nicht vor riesige administrative Aufgaben gestellt werden – z.B. dadurch dass er ein „Mitschleppen“ von alten Studien- und Prüfungsordnungen vermeidet. 
- Er sieht eine reguläre Kündigungsmöglichkeit auch für den Hochschulträger vor. 
- Er ist rechtssicher. 
Was macht einen guten Studienvertrag aus?
Ein guter Studienvertrag hat folgende Elemente:
- Er bildet die Interessen des Hochschulträgers hinreichend ab. 
- Das angebotene Studium samt Finanzierungsmodell ist attraktiv für potentielle Studierende und weist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. 
- Er stellt sicher, dass die Hochschulmitarbeiter nicht vor riesige administrative Aufgaben gestellt werden – z.B. dadurch dass er ein „Mitschleppen“ von alten Studien- und Prüfungsordnungen vermeidet. 
- Er sieht eine reguläre Kündigungsmöglichkeit auch für den Hochschulträger vor. 
- Er ist rechtssicher. 
Was macht einen guten Studienvertrag aus?
Ein guter Studienvertrag hat folgende Elemente:
- Er bildet die Interessen des Hochschulträgers hinreichend ab. 
- Das angebotene Studium samt Finanzierungsmodell ist attraktiv für potentielle Studierende und weist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. 
- Er stellt sicher, dass die Hochschulmitarbeiter nicht vor riesige administrative Aufgaben gestellt werden – z.B. dadurch dass er ein „Mitschleppen“ von alten Studien- und Prüfungsordnungen vermeidet. 
- Er sieht eine reguläre Kündigungsmöglichkeit auch für den Hochschulträger vor. 
- Er ist rechtssicher. 
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Sonderproblem Fernstudiengänge
Besonders anspruchsvoll wird die Studienvertragsgestaltung, wenn ein Fernstudium, z.B. ein reines Online-Studium angeboten wird. Hier sind die Besonderheiten des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu berücksichtigen.
Das FernUSG wurde für Fernschulen entwickelt, gilt aber auch für Hochschulen und Fernstudiengänge. Aus Hochschulperspektive stellen die Regelungen des FernUSG im Kern besonders verbraucherfreundliches AGB-Recht dar. Anders gesprochen: Ein Vertrag über ein Fernstudium muss besondere, die Studierenden schützenden Regelungen vorsehen, z.B. kurze Kündigungsfristen, keine versteckten Gebühren und Vieles mehr.
Regelmäßig haben wir Hochschulen in privater Trägerschaft zu Fernstudiengängen beraten und ihre Studiengänge auf Konformität mit dem FernUSG geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Sonderproblem Fernstudiengänge
Besonders anspruchsvoll wird die Studienvertragsgestaltung, wenn ein Fernstudium, z.B. ein reines Online-Studium angeboten wird. Hier sind die Besonderheiten des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu berücksichtigen.
Das FernUSG wurde für Fernschulen entwickelt, gilt aber auch für Hochschulen und Fernstudiengänge. Aus Hochschulperspektive stellen die Regelungen des FernUSG im Kern besonders verbraucherfreundliches AGB-Recht dar. Anders gesprochen: Ein Vertrag über ein Fernstudium muss besondere, die Studierenden schützenden Regelungen vorsehen, z.B. kurze Kündigungsfristen, keine versteckten Gebühren und Vieles mehr.
Regelmäßig haben wir Hochschulen in privater Trägerschaft zu Fernstudiengängen beraten und ihre Studiengänge auf Konformität mit dem FernUSG geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Sonderproblem Fernstudiengänge
Besonders anspruchsvoll wird die Studienvertragsgestaltung, wenn ein Fernstudium, z.B. ein reines Online-Studium angeboten wird. Hier sind die Besonderheiten des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu berücksichtigen.
Das FernUSG wurde für Fernschulen entwickelt, gilt aber auch für Hochschulen und Fernstudiengänge. Aus Hochschulperspektive stellen die Regelungen des FernUSG im Kern besonders verbraucherfreundliches AGB-Recht dar. Anders gesprochen: Ein Vertrag über ein Fernstudium muss besondere, die Studierenden schützenden Regelungen vorsehen, z.B. kurze Kündigungsfristen, keine versteckten Gebühren und Vieles mehr.
Regelmäßig haben wir Hochschulen in privater Trägerschaft zu Fernstudiengängen beraten und ihre Studiengänge auf Konformität mit dem FernUSG geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Prüfungsrechtliche Unterstützung
Nicht zuletzt unterstützen und vertreten wir private Hochschulen in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei bieten wir anwaltliche Hilfe auf verschiedenen Ebenen an:
Prüfungsrechtliche Unterstützung
Nicht zuletzt unterstützen und vertreten wir private Hochschulen in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei bieten wir anwaltliche Hilfe auf verschiedenen Ebenen an:
Prüfungsrechtliche Unterstützung
Nicht zuletzt unterstützen und vertreten wir private Hochschulen in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei bieten wir anwaltliche Hilfe auf verschiedenen Ebenen an:
Beratung und Mitarbeiter-Schulungen
Regelmäßig beraten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Partner-Hochschulen in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei legen wir den Fokus auf das „Tagesgeschäft“, auf regelmäßig auftretende Fälle und Situationen.
Oft bietet es sich auch an, für das komplette Prüfungsamts-Team oder mehrere Prüfungsausschüsse Inhouse-Schulungen durchzuführen, die dann speziell auf die hochschulspezifischen Themen zugeschnitten werden können.
Beratung und Mitarbeiter-Schulungen
Regelmäßig beraten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Partner-Hochschulen in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei legen wir den Fokus auf das „Tagesgeschäft“, auf regelmäßig auftretende Fälle und Situationen.
Oft bietet es sich auch an, für das komplette Prüfungsamts-Team oder mehrere Prüfungsausschüsse Inhouse-Schulungen durchzuführen, die dann speziell auf die hochschulspezifischen Themen zugeschnitten werden können.
Beratung und Mitarbeiter-Schulungen
Regelmäßig beraten wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Partner-Hochschulen in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei legen wir den Fokus auf das „Tagesgeschäft“, auf regelmäßig auftretende Fälle und Situationen.
Oft bietet es sich auch an, für das komplette Prüfungsamts-Team oder mehrere Prüfungsausschüsse Inhouse-Schulungen durchzuführen, die dann speziell auf die hochschulspezifischen Themen zugeschnitten werden können.
Vertretung bei prüfungsrechtlichen Streitigkeiten
Gerne vertreten wir Hochschulen auch in konkreten prüfungsrechtlichen Streitigkeiten gegen Studierende – sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor Gericht. Unsere reichhaltige Erfahrung als Prüfungsrechtsanwalt für Prüflinge kommt unseren Partner-Hochschulen hier zugute: Wir kennen die Untiefen prüfungsrechtlicher Verfahren und die Perspektive von Prüflingen bis ins Detail.
Vertretung bei prüfungsrechtlichen Streitigkeiten
Gerne vertreten wir Hochschulen auch in konkreten prüfungsrechtlichen Streitigkeiten gegen Studierende – sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor Gericht. Unsere reichhaltige Erfahrung als Prüfungsrechtsanwalt für Prüflinge kommt unseren Partner-Hochschulen hier zugute: Wir kennen die Untiefen prüfungsrechtlicher Verfahren und die Perspektive von Prüflingen bis ins Detail.
Vertretung bei prüfungsrechtlichen Streitigkeiten
Gerne vertreten wir Hochschulen auch in konkreten prüfungsrechtlichen Streitigkeiten gegen Studierende – sowohl im Widerspruchsverfahren als auch vor Gericht. Unsere reichhaltige Erfahrung als Prüfungsrechtsanwalt für Prüflinge kommt unseren Partner-Hochschulen hier zugute: Wir kennen die Untiefen prüfungsrechtlicher Verfahren und die Perspektive von Prüflingen bis ins Detail.
Warum Bildungsrecht Verenkotte als Kanzlei für privates Hochschulrecht?
Um als Rechtsanwalt die Anliegen und rechtlichen Probleme privater Hochschulen sachgerecht und zielgerichtet bedienen zu können, bedarf es eines gemeinsamen Blickwinkels. Um effektiv, pragmatisch und präzise helfen zu können, muss man aber mögliche rechtliche Schwierigkeiten aus der Außenperspektive wahrnehmen. Wir können beides bieten.
Zu unseren Mandanten gehören bereits zahlreiche Hochschulen (sowohl private als auch staatliche), Herr Rechtsanwalt Dr. Verenkotte bildet regelmäßig Hochschul-Mitarbeiter in hochschulrechtlichen und prüfungsrechtlichen Fragen fort. Wir kennen das „Innenleben“ einer Hochschule und wir wissen um die Sorgen und Wünsche der Träger von privaten Hochschulen.
Gleichzeitig vertreten und beraten wir in großer Zahl seit vielen Jahren Studierende. Wir wissen im Rahmen von prüfungsrechtlichen Verfahren, wenn ein Prüfling – gerne auch vertreten durch einen Rechtsanwalt – mit „Nebelkerzen“ wirft und können aus eigener Erfahrung abschätzen, wann sich ein Rechtsstreit lohnt durchzukämpfen – und wann man eher dem Prüfling entgegenkommen müsste.
Warum Bildungsrecht Verenkotte als Kanzlei für privates Hochschulrecht?
Um als Rechtsanwalt die Anliegen und rechtlichen Probleme privater Hochschulen sachgerecht und zielgerichtet bedienen zu können, bedarf es eines gemeinsamen Blickwinkels. Um effektiv, pragmatisch und präzise helfen zu können, muss man aber mögliche rechtliche Schwierigkeiten aus der Außenperspektive wahrnehmen. Wir können beides bieten.
Zu unseren Mandanten gehören bereits zahlreiche Hochschulen (sowohl private als auch staatliche), Herr Rechtsanwalt Dr. Verenkotte bildet regelmäßig Hochschul-Mitarbeiter in hochschulrechtlichen und prüfungsrechtlichen Fragen fort. Wir kennen das „Innenleben“ einer Hochschule und wir wissen um die Sorgen und Wünsche der Träger von privaten Hochschulen.
Gleichzeitig vertreten und beraten wir in großer Zahl seit vielen Jahren Studierende. Wir wissen im Rahmen von prüfungsrechtlichen Verfahren, wenn ein Prüfling – gerne auch vertreten durch einen Rechtsanwalt – mit „Nebelkerzen“ wirft und können aus eigener Erfahrung abschätzen, wann sich ein Rechtsstreit lohnt durchzukämpfen – und wann man eher dem Prüfling entgegenkommen müsste.
Warum Bildungsrecht Verenkotte als Kanzlei für privates Hochschulrecht?
Um als Rechtsanwalt die Anliegen und rechtlichen Probleme privater Hochschulen sachgerecht und zielgerichtet bedienen zu können, bedarf es eines gemeinsamen Blickwinkels. Um effektiv, pragmatisch und präzise helfen zu können, muss man aber mögliche rechtliche Schwierigkeiten aus der Außenperspektive wahrnehmen. Wir können beides bieten.
Zu unseren Mandanten gehören bereits zahlreiche Hochschulen (sowohl private als auch staatliche), Herr Rechtsanwalt Dr. Verenkotte bildet regelmäßig Hochschul-Mitarbeiter in hochschulrechtlichen und prüfungsrechtlichen Fragen fort. Wir kennen das „Innenleben“ einer Hochschule und wir wissen um die Sorgen und Wünsche der Träger von privaten Hochschulen.
Gleichzeitig vertreten und beraten wir in großer Zahl seit vielen Jahren Studierende. Wir wissen im Rahmen von prüfungsrechtlichen Verfahren, wenn ein Prüfling – gerne auch vertreten durch einen Rechtsanwalt – mit „Nebelkerzen“ wirft und können aus eigener Erfahrung abschätzen, wann sich ein Rechtsstreit lohnt durchzukämpfen – und wann man eher dem Prüfling entgegenkommen müsste.
Ihr Berater und Vertreter im privaten Hochschulrecht
Mit uns haben private Hochschulen einen verlässlichen, hoch spezialisierten und kompetenten Partner für alle hochschul- und prüfungsrechtlichen Belange an ihrer Seite. Wir bieten Branchenkenntnis und Verständnis bei gleichzeitigem Bewusstsein um etwaige rechtliche „Anfälligkeiten“.
Bereits mehrere, große deutsche Hochschulen in privater (und teilweise auch staatlicher) Trägerschaft vertrauen uns – melden auch Sie sich für eine fachkundige Einschätzung Ihrer Situation!
Ihr Berater und Vertreter im privaten Hochschulrecht
Mit uns haben private Hochschulen einen verlässlichen, hoch spezialisierten und kompetenten Partner für alle hochschul- und prüfungsrechtlichen Belange an ihrer Seite. Wir bieten Branchenkenntnis und Verständnis bei gleichzeitigem Bewusstsein um etwaige rechtliche „Anfälligkeiten“.
Bereits mehrere, große deutsche Hochschulen in privater (und teilweise auch staatlicher) Trägerschaft vertrauen uns – melden auch Sie sich für eine fachkundige Einschätzung Ihrer Situation!
Ihr Berater und Vertreter im privaten Hochschulrecht
Mit uns haben private Hochschulen einen verlässlichen, hoch spezialisierten und kompetenten Partner für alle hochschul- und prüfungsrechtlichen Belange an ihrer Seite. Wir bieten Branchenkenntnis und Verständnis bei gleichzeitigem Bewusstsein um etwaige rechtliche „Anfälligkeiten“.
Bereits mehrere, große deutsche Hochschulen in privater (und teilweise auch staatlicher) Trägerschaft vertrauen uns – melden auch Sie sich für eine fachkundige Einschätzung Ihrer Situation!
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Besonderheiten privater Hochschulen
Anwaltliche Hilfe bei der Gestaltung von Prüfungsordnungen und weiteren Ordnungen
Hilfe bei Akkreditierung, Franchising und neuen Standorten
Studienvertragsgestaltung
Prüfungsrechtliche Unterstützung
Warum Bildungsrecht Verenkotte als Kanzlei für privates Hochschulrecht?
Ihr Berater und Vertreter im privaten Hochschulrecht
