Anwalt für Hochschulrecht
Bei hochschulrechtlichen Problemen und Fragestellungen sind wir Ihr Ansprechpartner, Berater und rechtlicher Vertreter! Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte ist als Anwalt für Hochschulrecht hoch spezialisiert, berät derzeit zahlreiche deutsche staatliche und private Hochschulen und hat im Bildungsrecht mehrere tausend Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geführt.
Anwalt für Hochschulrecht
Bei hochschulrechtlichen Problemen und Fragestellungen sind wir Ihr Ansprechpartner, Berater und rechtlicher Vertreter! Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte ist als Anwalt für Hochschulrecht hoch spezialisiert, berät derzeit zahlreiche deutsche staatliche und private Hochschulen und hat im Bildungsrecht mehrere tausend Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geführt.
Anwalt für Hochschulrecht
Bei hochschulrechtlichen Problemen und Fragestellungen sind wir Ihr Ansprechpartner, Berater und rechtlicher Vertreter! Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte ist als Anwalt für Hochschulrecht hoch spezialisiert, berät derzeit zahlreiche deutsche staatliche und private Hochschulen und hat im Bildungsrecht mehrere tausend Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geführt.
Schwerpunkte im Hochschulrecht
Schwerpunkte im Hochschulrecht
Schwerpunkte im Hochschulrecht
Privates Hochschulrecht
Wir bieten als hochspezialisierte Kanzlei für Bildungsrecht umfassende rechtliche Beratung und Vertretung für Hochschulen in privater Trägerschaft. Wir prüfen und überarbeiten Studien- und Prüfungsordnungen und begleiten bei der Akkreditierung.
Privates Hochschulrecht
Wir bieten als hochspezialisierte Kanzlei für Bildungsrecht umfassende rechtliche Beratung und Vertretung für Hochschulen in privater Trägerschaft. Wir prüfen und überarbeiten Studien- und Prüfungsordnungen und begleiten bei der Akkreditierung.
Privates Hochschulrecht
Wir bieten als hochspezialisierte Kanzlei für Bildungsrecht umfassende rechtliche Beratung und Vertretung für Hochschulen in privater Trägerschaft. Wir prüfen und überarbeiten Studien- und Prüfungsordnungen und begleiten bei der Akkreditierung.
Aberkennung akademischer Grade
Die Aberkennung akademischer Grade stellt Hochschulen vor besondere rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Wir beraten Hochschulen umfassend bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung solcher Verfahren.
Aberkennung akademischer Grade
Die Aberkennung akademischer Grade stellt Hochschulen vor besondere rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Wir beraten Hochschulen umfassend bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung solcher Verfahren.
Aberkennung akademischer Grade
Die Aberkennung akademischer Grade stellt Hochschulen vor besondere rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Wir beraten Hochschulen umfassend bei der rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung solcher Verfahren.
Anwaltliche Unterstützung
Anwaltliche Unterstützung
Anwaltliche Unterstützung
Als Kanzlei für Hochschulrecht unterstützen wir sowohl Hochschulen als auch private Mandanten in allen hochschulrechtlichen Angelegenheiten. In beiden Konstellationen gibt es zahlreiche unterschiedliche Bereiche, in denen wir tätig werden.
Als Kanzlei für Hochschulrecht unterstützen wir sowohl Hochschulen als auch private Mandanten in allen hochschulrechtlichen Angelegenheiten. In beiden Konstellationen gibt es zahlreiche unterschiedliche Bereiche, in denen wir tätig werden.
Als Kanzlei für Hochschulrecht unterstützen wir sowohl Hochschulen als auch private Mandanten in allen hochschulrechtlichen Angelegenheiten. In beiden Konstellationen gibt es zahlreiche unterschiedliche Bereiche, in denen wir tätig werden.
Hochschulrecht aus Sicht der Hochschule
Für private und staatliche Hochschulen liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in der hochschul- und prüfungsrechtlichen Beratung. Wir helfen bei der Gestaltung und Überarbeitung von Prüfungsordnungen oder weiteren Satzungen und sorgen für Rechtssicherheit.
Wir begleiten Hochschulen bei der Akkreditierung, sei es im Rahmen der Programmakkreditierung oder der Systemakkreditierung.
Wir übernehmen gerne die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in prüfungsrechtlichen Verfahren und sorgen dafür, dass Sie nicht mit fadenscheinigen Argumenten „hinters Licht“ geführt werden – einige (nur bedingt in der Materie versierte) Kollegen sind durchaus hierfür bekannt.
Hochschulen in privater Trägerschaft unterstützen wir darüber hinaus bei der Gestaltung und Überarbeitung von Studienverträgen, insbesondere im Hinblick auf Beendigungsmöglichkeiten und Konformität mit dem AGB-Recht. Ebenso sind uns die Besonderheiten für Fernstudiengänge unter Geltung des FernUSG vertraut, auch insoweit stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Hochschulrecht aus Sicht der Hochschule
Für private und staatliche Hochschulen liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in der hochschul- und prüfungsrechtlichen Beratung. Wir helfen bei der Gestaltung und Überarbeitung von Prüfungsordnungen oder weiteren Satzungen und sorgen für Rechtssicherheit.
Wir begleiten Hochschulen bei der Akkreditierung, sei es im Rahmen der Programmakkreditierung oder der Systemakkreditierung.
Wir übernehmen gerne die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in prüfungsrechtlichen Verfahren und sorgen dafür, dass Sie nicht mit fadenscheinigen Argumenten „hinters Licht“ geführt werden – einige (nur bedingt in der Materie versierte) Kollegen sind durchaus hierfür bekannt.
Hochschulen in privater Trägerschaft unterstützen wir darüber hinaus bei der Gestaltung und Überarbeitung von Studienverträgen, insbesondere im Hinblick auf Beendigungsmöglichkeiten und Konformität mit dem AGB-Recht. Ebenso sind uns die Besonderheiten für Fernstudiengänge unter Geltung des FernUSG vertraut, auch insoweit stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Hochschulrecht aus Sicht der Hochschule
Für private und staatliche Hochschulen liegt der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit in der hochschul- und prüfungsrechtlichen Beratung. Wir helfen bei der Gestaltung und Überarbeitung von Prüfungsordnungen oder weiteren Satzungen und sorgen für Rechtssicherheit.
Wir begleiten Hochschulen bei der Akkreditierung, sei es im Rahmen der Programmakkreditierung oder der Systemakkreditierung.
Wir übernehmen gerne die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in prüfungsrechtlichen Verfahren und sorgen dafür, dass Sie nicht mit fadenscheinigen Argumenten „hinters Licht“ geführt werden – einige (nur bedingt in der Materie versierte) Kollegen sind durchaus hierfür bekannt.
Hochschulen in privater Trägerschaft unterstützen wir darüber hinaus bei der Gestaltung und Überarbeitung von Studienverträgen, insbesondere im Hinblick auf Beendigungsmöglichkeiten und Konformität mit dem AGB-Recht. Ebenso sind uns die Besonderheiten für Fernstudiengänge unter Geltung des FernUSG vertraut, auch insoweit stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Hochschulrecht für private Mandanten
Für private Mandanten sind wir als Rechtsanwalt für Hochschulrecht ebenfalls in mehreren Bereichen tätig und beraten Sie gerne. Das Prüfungsrecht an Hochschulen zählt insbesondere hierzu, hier vertreten und beraten wir Studierende, Fachschaften und Allgemeine Studierendenausschüsse (AStAs). Da das Thema derart umfangreich ist, haben wir der Tätigkeit als Anwalt für Prüfungsrecht eine eigene Seite gewidmet.
Bei sämtliche Fragen rund um die Immatrikulation und Exmatrikulation helfen wir Studierenden, insbesondere in Fällen, in denen die Zwangsexmatrikulation droht oder sogar schon erfolgt ist. Sehr häufig kann diese verhindert werden oder wieder rückgängig gemacht werden.
Wenn der gewünschte Studienplatz nicht erreichbar scheint, weil die Abitur- oder Bachelor-Note nicht ausreicht, können wir angehenden Studierenden oft helfen. Mit einer Studienplatzklage können derartige Hürden oft umgangen werden und ein zusätzlicher Studienplatz eingeklagt werden.
Ebenso beraten und helfen wir Personen, denen der Entzug eines Titels oder eines wissenschaftlichen Grades droht. Dieser Teil des Hochschulrechts, der auch gerne „Wissenschaftsrecht“ genannt wird, umfasst auch Fragen der Titelführungsbefugnis von Titeln und Graden (z.B. Ehrendoktorgraden) aus dem Ausland. Auch hier verfügen wir über reichlich Erfahrung.
Hochschulrecht für private Mandanten
Für private Mandanten sind wir als Rechtsanwalt für Hochschulrecht ebenfalls in mehreren Bereichen tätig und beraten Sie gerne. Das Prüfungsrecht an Hochschulen zählt insbesondere hierzu, hier vertreten und beraten wir Studierende, Fachschaften und Allgemeine Studierendenausschüsse (AStAs). Da das Thema derart umfangreich ist, haben wir der Tätigkeit als Anwalt für Prüfungsrecht eine eigene Seite gewidmet.
Bei sämtliche Fragen rund um die Immatrikulation und Exmatrikulation helfen wir Studierenden, insbesondere in Fällen, in denen die Zwangsexmatrikulation droht oder sogar schon erfolgt ist. Sehr häufig kann diese verhindert werden oder wieder rückgängig gemacht werden.
Wenn der gewünschte Studienplatz nicht erreichbar scheint, weil die Abitur- oder Bachelor-Note nicht ausreicht, können wir angehenden Studierenden oft helfen. Mit einer Studienplatzklage können derartige Hürden oft umgangen werden und ein zusätzlicher Studienplatz eingeklagt werden.
Ebenso beraten und helfen wir Personen, denen der Entzug eines Titels oder eines wissenschaftlichen Grades droht. Dieser Teil des Hochschulrechts, der auch gerne „Wissenschaftsrecht“ genannt wird, umfasst auch Fragen der Titelführungsbefugnis von Titeln und Graden (z.B. Ehrendoktorgraden) aus dem Ausland. Auch hier verfügen wir über reichlich Erfahrung.
Hochschulrecht für private Mandanten
Für private Mandanten sind wir als Rechtsanwalt für Hochschulrecht ebenfalls in mehreren Bereichen tätig und beraten Sie gerne. Das Prüfungsrecht an Hochschulen zählt insbesondere hierzu, hier vertreten und beraten wir Studierende, Fachschaften und Allgemeine Studierendenausschüsse (AStAs). Da das Thema derart umfangreich ist, haben wir der Tätigkeit als Anwalt für Prüfungsrecht eine eigene Seite gewidmet.
Bei sämtliche Fragen rund um die Immatrikulation und Exmatrikulation helfen wir Studierenden, insbesondere in Fällen, in denen die Zwangsexmatrikulation droht oder sogar schon erfolgt ist. Sehr häufig kann diese verhindert werden oder wieder rückgängig gemacht werden.
Wenn der gewünschte Studienplatz nicht erreichbar scheint, weil die Abitur- oder Bachelor-Note nicht ausreicht, können wir angehenden Studierenden oft helfen. Mit einer Studienplatzklage können derartige Hürden oft umgangen werden und ein zusätzlicher Studienplatz eingeklagt werden.
Ebenso beraten und helfen wir Personen, denen der Entzug eines Titels oder eines wissenschaftlichen Grades droht. Dieser Teil des Hochschulrechts, der auch gerne „Wissenschaftsrecht“ genannt wird, umfasst auch Fragen der Titelführungsbefugnis von Titeln und Graden (z.B. Ehrendoktorgraden) aus dem Ausland. Auch hier verfügen wir über reichlich Erfahrung.
Warum Bildungsrecht Verenkotte als Kanzlei für Prüfungsrecht?
Warum Bildungsrecht Verenkotte als Kanzlei für Prüfungsrecht?
Warum Bildungsrecht Verenkotte als Kanzlei für Prüfungsrecht?
Hochschulrecht ist vielfältig, Hochschulrecht ist kleinteilig, es ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie. Wir sind hierauf spezialisiert. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren sowohl Hochschulen als auch Studierende und Studierendenorganisationen bundesweit und können aus diesem Grund in beide Richtungen sehr effizient und zielgerichtet agieren.
Hinzu kommt, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte ebenfalls seit über zehn Jahren Fortbildungen für Hochschulen, Hochschullehrer und Hochschulmitarbeiter durchführt und auch hierdurch über ein sehr breit gefächertes Insider-Wissen verfügt, das uns bei unserer Tätigkeit – und somit Ihnen – zugutekommt.
Hochschulrecht ist vielfältig, Hochschulrecht ist kleinteilig, es ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie. Wir sind hierauf spezialisiert. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren sowohl Hochschulen als auch Studierende und Studierendenorganisationen bundesweit und können aus diesem Grund in beide Richtungen sehr effizient und zielgerichtet agieren.
Hinzu kommt, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte ebenfalls seit über zehn Jahren Fortbildungen für Hochschulen, Hochschullehrer und Hochschulmitarbeiter durchführt und auch hierdurch über ein sehr breit gefächertes Insider-Wissen verfügt, das uns bei unserer Tätigkeit – und somit Ihnen – zugutekommt.
Hochschulrecht ist vielfältig, Hochschulrecht ist kleinteilig, es ist eine sehr spezielle Rechtsmaterie. Wir sind hierauf spezialisiert. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren sowohl Hochschulen als auch Studierende und Studierendenorganisationen bundesweit und können aus diesem Grund in beide Richtungen sehr effizient und zielgerichtet agieren.
Hinzu kommt, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte ebenfalls seit über zehn Jahren Fortbildungen für Hochschulen, Hochschullehrer und Hochschulmitarbeiter durchführt und auch hierdurch über ein sehr breit gefächertes Insider-Wissen verfügt, das uns bei unserer Tätigkeit – und somit Ihnen – zugutekommt.