Honorar
Über Geld spricht man nicht, so heißt es im Volksmund. Wir hingegen möchten dieses Sprichwort ein klein wenig ändern, denn wir wollen Sie gerne transparent und offen darüber informieren, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie uns beauftragen. In diesem Sinne: Sprechen wir über Geld!

Honorar
Über Geld spricht man nicht, so heißt es im Volksmund. Wir hingegen möchten dieses Sprichwort ein klein wenig ändern, denn wir wollen Sie gerne transparent und offen darüber informieren, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie uns beauftragen. In diesem Sinne: Sprechen wir über Geld!

Honorar
Über Geld spricht man nicht, so heißt es im Volksmund. Wir hingegen möchten dieses Sprichwort ein klein wenig ändern, denn wir wollen Sie gerne transparent und offen darüber informieren, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie uns beauftragen. In diesem Sinne: Sprechen wir über Geld!

Erstberatung
Erstberatung
Erstberatung
Eine Erstberatung rechnen wir pauschal mit 200 Euro ab. Brutto. Keine Umsatzsteuer, keine sonstigen Kosten. Eine Erstberatung ist ein erstes, rechtliches Gespräch zwischen Mandant und Anwalt zur ersten Einschätzung der Erfolgsaussichten und als Vorbesprechung für eine mögliche Mandatierung.
Die Erstberatung kann – klassisch – vor Ort in unseren Kanzleiräumen oder – deutlich häufiger – als Videocall oder telefonisch stattfinden, allerdings ist eine Erstberatung auch per E-Mail möglich.
In der Regel dauern Erstberatungsgespräche zwischen 20 und 40 Minuten. Wenn es der Fall erfordert, sprechen wir natürlich auch gerne länger mit Ihnen – allerdings fällt die Gebühr auch dann an, wenn das Gespräch kürzer dauert.
Eine Erstberatung rechnen wir pauschal mit 200 Euro ab. Brutto. Keine Umsatzsteuer, keine sonstigen Kosten. Eine Erstberatung ist ein erstes, rechtliches Gespräch zwischen Mandant und Anwalt zur ersten Einschätzung der Erfolgsaussichten und als Vorbesprechung für eine mögliche Mandatierung.
Die Erstberatung kann – klassisch – vor Ort in unseren Kanzleiräumen oder – deutlich häufiger – als Videocall oder telefonisch stattfinden, allerdings ist eine Erstberatung auch per E-Mail möglich.
In der Regel dauern Erstberatungsgespräche zwischen 20 und 40 Minuten. Wenn es der Fall erfordert, sprechen wir natürlich auch gerne länger mit Ihnen – allerdings fällt die Gebühr auch dann an, wenn das Gespräch kürzer dauert.
Eine Erstberatung rechnen wir pauschal mit 200 Euro ab. Brutto. Keine Umsatzsteuer, keine sonstigen Kosten. Eine Erstberatung ist ein erstes, rechtliches Gespräch zwischen Mandant und Anwalt zur ersten Einschätzung der Erfolgsaussichten und als Vorbesprechung für eine mögliche Mandatierung.
Die Erstberatung kann – klassisch – vor Ort in unseren Kanzleiräumen oder – deutlich häufiger – als Videocall oder telefonisch stattfinden, allerdings ist eine Erstberatung auch per E-Mail möglich.
In der Regel dauern Erstberatungsgespräche zwischen 20 und 40 Minuten. Wenn es der Fall erfordert, sprechen wir natürlich auch gerne länger mit Ihnen – allerdings fällt die Gebühr auch dann an, wenn das Gespräch kürzer dauert.
Prüfungsanfechtungen
Prüfungsanfechtungen
Prüfungsanfechtungen
Darüber hinaus arbeiten wir ausschließlich mit Vergütungsvereinbarungen. Bei Prüfungsanfechtungen zahlen alle unsere Mandanten einen Pauschalpreis für die vollständige anwaltliche Tätigkeit i.H.v. 7.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer.
Hiermit ist die vollständige für eine Prüfungsanfechtung erforderliche anwaltliche Tätigkeit umfasst: Das Widerspruchsverfahren und jegliche sonstige außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, soweit erforderlich die Klage vor dem Verwaltungsgericht und darüber hinaus das gerichtliche Eilverfahren in zwei Instanzen.
Sie haben volle Kostensicherheit, keine „explodierenden“ Kosten – und falls es Bedarf gibt, das Honorar in Raten (über maximal 18 Monate) zu strecken, ist auch das möglich.
Darüber hinaus arbeiten wir ausschließlich mit Vergütungsvereinbarungen. Bei Prüfungsanfechtungen zahlen alle unsere Mandanten einen Pauschalpreis für die vollständige anwaltliche Tätigkeit i.H.v. 7.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer.
Hiermit ist die vollständige für eine Prüfungsanfechtung erforderliche anwaltliche Tätigkeit umfasst: Das Widerspruchsverfahren und jegliche sonstige außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, soweit erforderlich die Klage vor dem Verwaltungsgericht und darüber hinaus das gerichtliche Eilverfahren in zwei Instanzen.
Sie haben volle Kostensicherheit, keine „explodierenden“ Kosten – und falls es Bedarf gibt, das Honorar in Raten (über maximal 18 Monate) zu strecken, ist auch das möglich.
Darüber hinaus arbeiten wir ausschließlich mit Vergütungsvereinbarungen. Bei Prüfungsanfechtungen zahlen alle unsere Mandanten einen Pauschalpreis für die vollständige anwaltliche Tätigkeit i.H.v. 7.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer.
Hiermit ist die vollständige für eine Prüfungsanfechtung erforderliche anwaltliche Tätigkeit umfasst: Das Widerspruchsverfahren und jegliche sonstige außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, soweit erforderlich die Klage vor dem Verwaltungsgericht und darüber hinaus das gerichtliche Eilverfahren in zwei Instanzen.
Sie haben volle Kostensicherheit, keine „explodierenden“ Kosten – und falls es Bedarf gibt, das Honorar in Raten (über maximal 18 Monate) zu strecken, ist auch das möglich.
Private Hochschulen
Private Hochschulen
Private Hochschulen
Unsere Partner-Hochschulen haben regelmäßig längerfristige Beratungsverträge mit uns geschlossen. Hierfür rechnen wir eine monatlicher Pauschale zwischen 1.500 und 5.000 EUR ab – je nach Umfang des Beratungsvertrags.
In Einzelfällen bieten wir für kleinere Beauftragungen auch eine Abrechnung nach Stundensatz an. Ob dies möglich ist und die Höhe des Stundensatzes richten sich nach Hochschule und Umfang des Auftrags, denn: Wenn wir für Hochschulen lediglich in einem Einzelfall tätig sind und beispielhaft für diese eine neue Prüfungsordnung gestalten, ist es uns gleichwohl standesrechtlich auf Jahre hinaus verwehrt, Mandate von Prüflingen anzunehmen, die sich gegen eine Prüfungsentscheidung dieser Hochschule zur Wehr setzen wollen.
Unsere Partner-Hochschulen haben regelmäßig längerfristige Beratungsverträge mit uns geschlossen. Hierfür rechnen wir eine monatlicher Pauschale zwischen 1.500 und 5.000 EUR ab – je nach Umfang des Beratungsvertrags.
In Einzelfällen bieten wir für kleinere Beauftragungen auch eine Abrechnung nach Stundensatz an. Ob dies möglich ist und die Höhe des Stundensatzes richten sich nach Hochschule und Umfang des Auftrags, denn: Wenn wir für Hochschulen lediglich in einem Einzelfall tätig sind und beispielhaft für diese eine neue Prüfungsordnung gestalten, ist es uns gleichwohl standesrechtlich auf Jahre hinaus verwehrt, Mandate von Prüflingen anzunehmen, die sich gegen eine Prüfungsentscheidung dieser Hochschule zur Wehr setzen wollen.
Unsere Partner-Hochschulen haben regelmäßig längerfristige Beratungsverträge mit uns geschlossen. Hierfür rechnen wir eine monatlicher Pauschale zwischen 1.500 und 5.000 EUR ab – je nach Umfang des Beratungsvertrags.
In Einzelfällen bieten wir für kleinere Beauftragungen auch eine Abrechnung nach Stundensatz an. Ob dies möglich ist und die Höhe des Stundensatzes richten sich nach Hochschule und Umfang des Auftrags, denn: Wenn wir für Hochschulen lediglich in einem Einzelfall tätig sind und beispielhaft für diese eine neue Prüfungsordnung gestalten, ist es uns gleichwohl standesrechtlich auf Jahre hinaus verwehrt, Mandate von Prüflingen anzunehmen, die sich gegen eine Prüfungsentscheidung dieser Hochschule zur Wehr setzen wollen.
Sonstige Verfahren
Sonstige Verfahren
Sonstige Verfahren
Auch in allen übrigen Verfahren, in denen wir für Sie tätig werden sollen, schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab. In der Regel bieten sich Pauschalhonorare für klar umrissene Mandate mit einem klaren Ziel an. Je nach Rechtsgebiet vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein Pauschalhonorar zwischen 4.000 Euro und 9.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
In Einzelfällen, in denen der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit noch völlig ungewiss ist, schließen wir auch Stundensatz-Vereinbarungen ab. Hier können Sie – je nach Rechtsgebiet und Fall – mit einem Stundensatz von 400-550 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer kalkulieren.
Auch in allen übrigen Verfahren, in denen wir für Sie tätig werden sollen, schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab. In der Regel bieten sich Pauschalhonorare für klar umrissene Mandate mit einem klaren Ziel an. Je nach Rechtsgebiet vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein Pauschalhonorar zwischen 4.000 Euro und 9.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
In Einzelfällen, in denen der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit noch völlig ungewiss ist, schließen wir auch Stundensatz-Vereinbarungen ab. Hier können Sie – je nach Rechtsgebiet und Fall – mit einem Stundensatz von 400-550 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer kalkulieren.
Auch in allen übrigen Verfahren, in denen wir für Sie tätig werden sollen, schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab. In der Regel bieten sich Pauschalhonorare für klar umrissene Mandate mit einem klaren Ziel an. Je nach Rechtsgebiet vereinbaren wir mit unseren Mandanten ein Pauschalhonorar zwischen 4.000 Euro und 9.000 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
In Einzelfällen, in denen der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit noch völlig ungewiss ist, schließen wir auch Stundensatz-Vereinbarungen ab. Hier können Sie – je nach Rechtsgebiet und Fall – mit einem Stundensatz von 400-550 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer kalkulieren.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, ist das eine prima Sache. Aber auch hier wollen wir ehrlich sein: Rechtsschutzversicherungen decken in aller Regel unsere Verfahren nicht ab (Verwaltungsrecht müsste erfasst sein, darüber hinaus auch die außergerichtliche Vertretung – das ist sehr selten). Und wenn dann doch einmal Deckungsschutz besteht, werden ausschließlich die gesetzlichen Gebühren (für ein durchschnittliches bildungsrechtliches Verfahren ca. 500 bis 730 Euro) und nicht die Honorarvereinbarung übernommen.
Nichtsdestotrotz kann eine Versicherung im Einzelfall einen nicht unerheblichen Teil der Honorarlast abfedern. Sprechen Sie uns gerne auch hierzu an – wir werden bestimmt eine Lösung finden!
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, ist das eine prima Sache. Aber auch hier wollen wir ehrlich sein: Rechtsschutzversicherungen decken in aller Regel unsere Verfahren nicht ab (Verwaltungsrecht müsste erfasst sein, darüber hinaus auch die außergerichtliche Vertretung – das ist sehr selten). Und wenn dann doch einmal Deckungsschutz besteht, werden ausschließlich die gesetzlichen Gebühren (für ein durchschnittliches bildungsrechtliches Verfahren ca. 500 bis 730 Euro) und nicht die Honorarvereinbarung übernommen.
Nichtsdestotrotz kann eine Versicherung im Einzelfall einen nicht unerheblichen Teil der Honorarlast abfedern. Sprechen Sie uns gerne auch hierzu an – wir werden bestimmt eine Lösung finden!
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, ist das eine prima Sache. Aber auch hier wollen wir ehrlich sein: Rechtsschutzversicherungen decken in aller Regel unsere Verfahren nicht ab (Verwaltungsrecht müsste erfasst sein, darüber hinaus auch die außergerichtliche Vertretung – das ist sehr selten). Und wenn dann doch einmal Deckungsschutz besteht, werden ausschließlich die gesetzlichen Gebühren (für ein durchschnittliches bildungsrechtliches Verfahren ca. 500 bis 730 Euro) und nicht die Honorarvereinbarung übernommen.
Nichtsdestotrotz kann eine Versicherung im Einzelfall einen nicht unerheblichen Teil der Honorarlast abfedern. Sprechen Sie uns gerne auch hierzu an – wir werden bestimmt eine Lösung finden!